Radschnellweg zwischen Hannover und Langenhagen ist machbar

Es war still geworden um die Radschnellwege in der Region Hannover, da kommt nun die Pressemeldung der Region fast überrraschend:

Das Ergebnis einer Studie sagt, dass der Radschnellweg nach Langenhagen machbar ist und fast 16 Millionen kosten würde

eRadschnellweg Goettingen, Nikolausberger-Weg Stadt Goettingen
Radschnellweg: So wie hier in Göttingen könnte es einmal aussehen. © Christoph Mischke

Heute erreicht uns eine Pressemeldung der Region Hannover:

"Ein Radschnellweg zwischen der Landeshauptstadt Hannover und Langenhagen ist machbar: Dies ist das Ergebnis einer Studie, die im Verkehrsausschuss der Region Hannover vorgestellt wurde. Sie zeigt auf, das ein 11,1 Kilometer langer Radschnellweg als hochwertige und alltagstaugliche Verbindung zwischen beiden Städten realisiert werden kann.

Die Strecke führt von der Innenstadt Hannovers (Lister Meile/Hamburger Allee) durch die Stadtteile Oststadt, List und Vahrenheide. In Höhe Silbersee soll die Autobahn A2 gequert werden, dafür ist perspektivisch eine neue Brücke erforderlich. Über den Silbersee wird das Stadtzentrum von Langenhagen mit Rathaus und CCL erreicht. Endpunkt ist die Karl-Kellner-Straße/Ecke Walsroder Straße. Die Kosten für den Ausbau des Radschnellweges werden sich auf geschätzt etwa 15,7 Mio. Euro belaufen, wobei über 2 Millionen Euro allein für die Autobahnbrücke entfallen."

Ein Radschnellweg zwischen der Landeshauptstadt Hannover und Langenhagen ist machbar: Dies ist das Ergebnis einer Studie, die im Verkehrsausschuss der Region Hannover vorgestellt wurde. Sie zeigt auf, das ein 11,1 Kilometer langer Radschnellweg als hochwertige und alltagstaugliche Verbindung zwischen beiden Städten realisiert werden kann."

„Die vorgeschlagene Trassenführung ist so gut wie alternativlos, dadurch könnte der Radschnellweg die erste interkommunale Verbindung dieser Art in der Region werden“,

sagte Ulf-Birger Franz, Verkehrsdezernent der Region Hannover. Er lobte die sehr gute Zusammenarbeit von Verwaltungen, Politik und Fachleuten. Die Region Hannover hat, zusammen mit den Kommunen Hannover und Langenhagen, seit 2019 an der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für einen Radschnellweg Hannover-Langenhagen gearbeitet. Fachliche Expertise steuerte außerdem das beauftragte Planungsbüro PGV-Alrutz bei.

„Die Region übergibt die Studie nun in die Hände der Kommunen für Detailplanungen, Beschlüsse und Umsetzung. Auch die Fördermittel werden die Kommunen beantragen müssen, die Unterstützung aus Bund und Land ist allerdings enorm, so dass wenigstens 75 Prozent der Kosten übernommen werden“ zeigt sich Franz zuversichtlich: “Die Region Hannover hat den Planungsprozess intensiv begleitet und koordiniert. Ich bin optimistisch, dass unsere Rolle auch als Vermittlerin zum Land und zur Naturschutzbehörde hilfreich war. Dieses gemeinsame Vorgehen werden wir auch bei weiteren Radschnellwegen anwenden.“ 

„Das gemeinsame Vorgehen hat das Projekt beschleunigt, wir haben den kurzen Dienstweg genutzt und Abstimmungen zielorientiert herbeigeführt“, betonte Thomas Vielhaber, Baudezernent der Landeshauptstadt Hannover: „Wir haben mit den ersten Planungsschritten begonnen und sind optimistisch, in den nächsten Monaten Umsetzungsperspektiven präsentieren zu können.“ Durch den vorliegenden Haushaltsbegleitantrag seien finanzielle Mittel im städtischen Haushalt für die Umsetzung vorgesehen.

„Nachdem die Studie gerade im städtischen Verkehrsausschuss vorgestellt worden ist, werden wir die Planungsleistungen in Kürze ausschreiben. Ich freue mich schon auf die weiteren Beratungen in den Gremien und bin zuversichtlich, dass wir im kommenden Jahr Vorschläge vorlegen werden,“ zeigte sich auch Carsten Hettwer, Erster Stadtrat von Langenhagen, optimistisch.

Die Machbarkeitsstudie kann unter folgendem Link auf www.hannover.de eingesehen werden."

Bleibt zu hoffen, dass nach vielen Studien und Untersuchungen nun endlich mal mit dem Bau eines Radschnellwegs in der Region begonnen wird.


https://laatzen.adfc.de/neuigkeit/radschnellweg-zwischen-hannover-und-langenhagen-ist-machbar

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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